Ratgeber Denkmalschutz

Gut geschützt ist halb bewahrt: Sanieren unter Denkmalschutz

Im städtebaulichen Denkmalschutz unterscheidet man zwischen Ensembleschutz und Einzeldenkmal. Während sich der Ensembleschutz auf den Erhalt einer Gebäudegruppe bezieht, handelt es sich bei dem Einzeldenkmal um ein Einzelgebäude, wie einem Fachwerkhaus oder einem städtischen Wohnhaus.

Bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen kann diese Unterscheidung von Bedeutung sein. Denn sie besagt, dass bei einem Gebäude, das Teil einer denkmalgeschützten Gebäudegruppe (also einem historischen Ortskern oder einem Straßenzug) ist, Veränderungen vorgenommen werden dürfen – solange der Gesamteindruck erhalten bleibt.
Bei einem Einzeldenkmal ist die Genehmigungspflicht in der Regel komplexer, da sie das gesamte Gebäude umfasst – sowohl von innen als auch von außen.

Welche Arbeiten dürfen an einem denkmalgeschützten Gebäude nur mit Genehmigung des Denkmalamts vorgenommen werden?

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Denkmalschutz-Vorgaben. Das bedeutet, dass das Denkmalamt des jeweiligen Bundeslandes über die Genehmigung baulicher Maßnahmen entscheidet. Als Anhaltspunkt gilt jedoch, dass bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes das historische Gesamtbild erhalten bleiben muss. Dies bezieht sich auch auf Materialien, Farben sowie eingesetzte Technik. In der Regel einfach und schnell erhältlich sind Genehmigungen für Sanierungen an tragenden Wänden und Bauteilen, Trockenlegungen feuchter Wände sowie die Kellerdeckendämmung oder auch Wandrenovierungen im Innenbereich mit Putz und Neuanstrich.

Eingriffe wie der Austausch von Fenstern oder eine Fassadenerneuerung werden dagegen kritischer geprüft, da sie den Charakter und das Erscheinungsbild einer Immobilie beeinflussen. So müssen beispielsweise alte Kastenfenster oder Stuckfassaden erhalten bleiben und Umbaumaßnahmen wie die Anbringung zusätzlicher Balkone oder die Umwandlung offener Geschossdecken mit freigelegten Balken in eine Betondecke werden in der Regel abgelehnt.

Das optimale Vorgehen bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes

In der Regel ist es ratsam, einen auf Denkmalschutz spezialisierten Architekten oder Sachverständigen in die Sanierung Ihrer denkmalgeschützten Immobilie zu involvieren. Ein Vor-Ort-Termin bietet beste Gelegenheit für eine umfassende Bestandsaufnahme. Auch die untere Denkmalbehörde berät Sie bei Fragen zu Bautechnik und Gestaltung. Da die Auflagen des Denkmalschutzes erheblichen Einfluss auf die Kosten sowie die Planung und Ausführung der Sanierungsmaßnahmen haben können, bietet ein Sanierungskonzept Planungssicherheit. Belegt durch Baubeschreibungen, Lageplan, Fotografien und einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen wird nun der Genehmigungsantrag bei der unteren Denkmalbehörde eingereicht.

Hat die Behörde die Genehmigung für die anstehenden Maßnahmen erteilt, ist es ratsam sich über erhältliche Fördermöglichkeiten zu informieren. In den meisten Bundesländern können direkt bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde Zuschussgelder beantragt werden. Auch im Rahmen staatlicher Programme, wie beispielsweise zur Städtebauförderung, können Fördergelder beansprucht werden. Genaue Auskünfte erteilt die zuständige Denkmalschutzbehörde.

Achten Sie auf bestehende Bestimmungen! Manche Förderungen sind an Bedingungen gebunden. Informieren Sie sich daher rechtzeitig. Eine Förderung der KfW Mittelstandsbank zur energetischen Sanierung ist beispielsweise an die Maßnahmen-Begleitung durch einen Energieberater gebunden.

Energetische Sanierung: eine Herausforderung bei denkmalgeschützten Gebäuden

Charakteristisch für alte, unter Denkmalschutz stehende Gebäude ist ihre schlechte Wärmedämmung. Da die historische Außenfassade eines Denkmalbaus erhalten bleiben muss, kommt die sonst übliche Fassadendämmung hier nicht zum Tragen.

Stattdessen ist oftmals eine Innendämmung das Mittel der Wahl. Alternativ zur Dachdämmung kann kostengünstiger und wärmetechnisch effektiver die oberste Geschossdecke gedämmt werden (i.d.R. auf oder unter dem Dielenboden). Verwendung finden Calciumsilikat- oder Perliteplatten, die Feuchtigkeit in der Raumluft und im Bauteil regulieren, wodurch auch nach der Dämmung ein Schutz vor Schimmelbildung entsteht. Sogar für Fachwerkhäuser gibt es spezielle Systeme für die Innendämmung, bei denen die Dämmplatten mit einem Lehmkleber angebracht werden. Dieser kann anfallende Tauwasser-Feuchtigkeit binden und so dem Fachwerk eine zusätzliche Belastung mit Feuchtigkeit ersparen. Um Wärmeverluste zum Keller bzw. zum Erdreich zu minimieren, besteht die Möglichkeit, den Erdgeschossfußboden zu dämmen.

Übrigens gelten bei der energetischen Sanierung denkmalgeschützter Gebäude nicht die Vorgaben der EnEV: Baudenkmale benötigen keinen Energieausweis!

Fachgerecht instandsetzen und bewahren

Um Baudenkmale oder Kulturgüter fachgerecht instandzusetzen und zu bewahren, bedarf es neben der Kenntnis alter Bausubstanzen und Materialien auch das Wissen um traditionelle Handwerkstechniken. Denn nur mit fachmännischer Kenntnis lassen sich ursprüngliche Zustände von Bausubstanzen wiederherstellen und Beschädigungen behutsam ausbessern. Den Maßnahmen geht daher immer auch eine gründliche Schadensanalyse durch unsere Mitarbeitern voraus, um Ursachen für Beschädigungen erkennen und beheben zu können.

Verfahren der Denkmalpflege

Zu den von uns ausgeführten Verfahren, die der Denkmalpflege dienen, zählen darüber hinaus die substanzschonende Naturstein- und Klinkerreinigung sowie Fassaden- und Fugensanierung inklusive Entsalzungsarbeiten am Mauerwerk, Ausbesserungen und Renovierungsarbeiten mit mineralischen Baustoffen, der Auftrag feuchteregulierender Sanierputze, das Aufarbeiten von Balkonen und Geländern, das Sichern von Farbfassungen, das Reinigen und Aufarbeiten von Stuckelementen sowie mineralische Anstriche auf Kalk-, Kasein-, oder Silikatbasis.

Die Ursache häufigster Bauschäden liegt in der Durchfeuchtung der Bausubstanz. Aufgrund ihres Alters sind insbesondere denkmalgeschützte Bauwerke von feuchtigkeitsbedingten Korrosionsprozessen betroffen. Durch Wasseraufnahme vergrößern Salze in den Baustoffen ihr Volumen und unterstützen somit die Erosion.  Andererseits benötigen gerade stark kalkhaltige Putze und Baustoffe, die historisch verwendet wurden, ausreichend Diffusionsfähigkeit gegenüber Wasser und Kohlendioxid, um stabil zu bleiben und nicht zu versanden. Ziel ist es also, mit Fingerspitzengefühl die richtige Balance zwischen Diffusion und Abdichtung zu finden.


Historische Materialien – nicht nur für den Einsatz im Denkmalschutz

In unserer modernen, schnelllebigen Zeit suchen wir unbewusst nach Orten, die Ruhe und Wärme ausstrahlen. Oberflächen vermitteln dieses Gefühl durch ihre Haptik. Doch historische Farben und Lacke zeichnet viel mehr aus…